Wolfgang Brinkmeier
ist seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht und Seniorpartner der Kanzlei Brinkmeier & Partner.
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Schon früh spezialisierte Herr Brinkmeier sich auf das Arbeitsrecht und ist seit über 20 Jahren bundesweit Vertreter und Berater von Arbeitnehmern und Betriebsräten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Gerade die Begleitung von Betriebsräten in Verhandlungen über betriebliche Regelungen aller Problemstellungen und die Vertretung in Einigungsstellen gehören seit jeher zu seinen Schwerpunkten.
Herr Brinkmeier ist seit vielen Jahren erfahrener Referent bei Betriebsratsseminaren und veröffentlicht Beiträge in Zeitschriften für Betriebsräte.