1. Warum sind arbeitsrechtliche Grundlagen für Betriebsräte unverzichtbar?
Betriebsräte benötigen fundierte arbeitsrechtliche Kenntnisse, um ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen und die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Ohne diese Basis können Betriebsräte Mitbestimmungsrechte z. B. bei Arbeitszeit, Arbeitsverträgen oder Arbeitsbedingungen nicht wirksam wahrnehmen.
2. Was muss ein Betriebsrat zur Einstellung neuer Mitarbeiter wissen?
Bei jeder Einstellung besteht ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht (§ 99 BetrVG): Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vorab umfassend informieren (z. B. zu Qualifikation und Vertragsbedingungen). Betriebsräte können die Zustimmung verweigern, wenn gegen Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstoßen wird oder eine Benachteiligung vorliegt.
3. Welche Regeln gelten für den Arbeitsvertrag und die Arbeitsvergütung?
Im Arbeitsvertrag werden Pflichten und Rechte der Parteien geregelt. Betriebsräte sollten wissen:
- Vertragsinhalte müssen transparent und schriftlich fixiert sein (Nachweisgesetz, geändert seit August 2022)
- Änderungen in Arbeitsverträgen müssen die Mitbestimmungsrechte wahren
- Die Vergütung muss tarif- oder branchenüblich sein und darf nicht diskriminieren.
4. Welche Änderungen gibt es durch das neue Nachweisgesetz?
Seit 1. August 2022 gilt eine erweiterte Nachweispflicht: Arbeitgeber müssen nun umfassender und schriftlich über Arbeitsbedingungen informieren (z. B. Vergütungshöhe, Kündigungsfristen, Arbeitszeiten). Diese Pflicht ist kein Mitbestimmungsrecht, aber Betriebsräte können prüfen, ob der Arbeitgeber seiner Dokumentationspflicht nachkommt.
5. Wann sind Leiharbeit oder Werkverträge zulässig und was muss der Betriebsrat beachten?
Leiharbeit und Werkverträge sind rechtlich zulässig, aber:
- Bei Leiharbeitnehmern muss der Betriebsrat nach § 14 Abs. 3 AÜG beteiligt werden
- Der Einsatz darf nicht zur Umgehung von Schutzrechten oder als Dauerlösung missbraucht werden
- Werkverträge müssen echte Werkleistungen sein, nicht versteckte Arbeitnehmerüberlassung.Betriebsräte sollten prüfen, ob Leiharbeit die Stammbelegschaft verdrängt.
6. Was bedeutet das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
Das Weisungsrecht (§ 106 GewO) erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach „billigem Ermessen“ zu bestimmen – soweit keine anderen Vereinbarungen vorliegen. Betriebsräte sollten darauf achten, dass Weisungen:
- Nicht gegen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag verstoßen
- Zumutbar und verhältnismäßig sind.
7. Welche Regelungen gelten bei Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung (z. B. Krankheit, Urlaub)?
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG): bis zu 6 Wochen
- Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG): Vergütung während gesetzlichem Urlaub
- Betriebsräte haben Mitbestimmungsrechte bei betrieblichen Urlaubsregelungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG) und können prüfen, ob der Arbeitgeber korrekte Entgeltfortzahlung leistet.
8. Was muss ein Betriebsrat zur Arbeitszeit wissen?
Arbeitszeitfragen unterliegen der vollen Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG):
- Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit
- Pausen- und Ruhezeiten
- Überstundenregelungen
Betriebsräte sollen darauf achten, dass Höchstarbeitszeiten (§ 3 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) eingehalten werden.
9. Welche Besonderheiten gelten beim Teilzeitarbeitsverhältnis?
- Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG einen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
- Betriebsräte können auf faire Arbeitszeitgestaltung achten und Diskriminierung verhindern.
- Teilzeit darf nicht schlechter vergütet werden als Vollzeit auf vergleichbarer Stelle.
10.Befristungen sind nach § 14 TzBfG erlaubt:
- Ohne Sachgrund: bis zu 2 Jahre (max. 3 Verlängerungen)
- Mit Sachgrund: z. B. Vertretung, Projektarbeit
Betriebsräte sollten prüfen, ob Befristungen missbräuchlich genutzt werden, etwa zur Umgehung von Kündigungsschutz.