Johannes Lohre
Fachanwalt für Arbeitsrecht; Herr Lohre berät und vertritt Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
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Darüber hinaus ist er langjährig als Referent im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig.
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So gehen Sie als Betriebsrat mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen um
Wenn MitarbeiterInnen um Ihre Arbeitsplätze fürchten müssen, sind Sie als Betriebsrat gefordert. Nur durch aktives Einwirken auf die Trennungsabsicht des Arbeitgebers kann etwas für die betroffenen Mitarbeiter erreicht werden. Angesichts der schwierigen Materie und der umfangreichen Rechtsprechung ist eine intensive Schulung erforderlich.
Auf den Punkt gebracht:
In diesem Kompaktseminar lernen Sie alle wichtigen arbeits-, steuer-, und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wie Kündigung, Aufhebungsvertrag und Befristung. Mit diesem Wissen können Sie beurteilen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist und welche Handlungsmöglichkeiten sich für die Beteiligten daraus ergeben. Sie sind in der Lage zu erkennen, ob mögliche Gefahren lauern.
Wichtig zu wissen
Gemäß Bundesarbeitsgericht gilt das Allgemeine Arbeitsrecht als eng verknüpft mit dem Betriebsverfassungsrecht. In diesem Sinne benötigt jeder Betriebsrat entsprechende Kenntnisse, damit er seinen Tätigkeitsbereich ordnungsgemäß bewältigen kann (BAG vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). Dieses Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, genau diese Kenntnisse zu vermitteln.
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Verständliche Erklärungen + handfeste Strategietipps + sofort einsetzbare Arbeitshilfen online
Ihr Vorteil: Diese Online-Lösung speziell für den Betriebsrat erklärt arbeitsrechtliche Themen von A-Z einfach und verständlich. Mit Strategietipps und Arbeitshilfen zum sicheren Umsetzen. Einfach online abrufen!
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Grundlagen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG
Außerordentliche (fristlose) Kündigungen
Sonderkündigungsschutz besonderer Arbeitnehmergruppen
Arbeitgeberpflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen
Alternative Beendigungsformen des Arbeitsverhältnisses
Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Besonderheiten bei der Umstrukturierung von Unternehmen
Als Highlight ist der Besuch einer Verhandlung des jeweiligen Arbeitsgerichts geplant.
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsräte
- Ersatzmitglieder
- Betriebsräte, die ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse auffrischen bzw. erweitern wollen
Fachanwalt für Arbeitsrecht; Herr Lohre berät und vertritt Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
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Darüber hinaus ist er langjährig als Referent im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig.
ist für die Rechtsanwaltskanzlei LESSER Rechtsanwälte, Baden-Baden tätig und erfahrener Referent für Betriebsratsthemen.
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1981 bis 1986 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken, Mainz, Dijon (F) und Göttingen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. 1993 promoviert und 1993 bis 1999 Referatsleiter einer großen Wirtschaftskanzlei. Seit 2000 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt für Betriebsräte, Geschäftsführer einer Beratungsgesellschaft für Betriebsräte
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Matthias Hofinger ist seit mehr als 15 Jahren arbeitsrechtlich ausgerichteter Rechtsanwalt für Betriebsräte und Beisitzer in Einigungsstellen sowie Geschäftsführer einer Beratungsgesellschaft für Betriebsräte (insb. Arbeitszeit, Gesundheitsschutz); Dozent und Referent zu den Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Umstrukturierung und Personal. Er war als Datenschutzbeauftragter (TÜV-Rheinland) tätig und besitzt langjährige praktische Berufserfahrung als Personaler und Justiziar. Er besitzt tiefgreifende Erfahrungen im Tagesgeschäft der Mitbestimmung von der Arbeit im Betriebsrat bis hin zum Verhandeln von Betriebsvereinbarungen. Daneben hatte er insbesondere Interessenausgleiche, Sozialpläne, Tarifverträge gestaltet und verhandelt, Betriebsübergänge begleitet und Gerichts- und Einigungsstellenverfahren durchgeführt.
Rechtsanwalt
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Steffen Brück ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Er ist spezialisiert auf Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und berät Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen. Er betreut als Fachanwalt für Sozialrecht auch die damit zusammenhängenden Bereiche des Sozialversicherungsrechts. Seit seit mehr als 15 Jahren ist er in der Betriebsräteschulung für mehrere Bildungsträger bundesweit aktiv und bietet neben dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht auch Spezialthemen wie Gesundheitsschutz, SBV oder JAV mit Erfolg an.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Hesse betreibt eine sehr erfolgreiche Kanzlei in Düsseldorf. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das kollektive Arbeitsrecht, aber auch im individuellen Arbeitsrecht ist Sebastian eine Klasse für sich. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit schult Sebastian regelmäßig Betriebsräte aller Branchen in arbeitsrechtlichen Themen, und das sowohl auf Präsenzseminaren bekannter Seminaranbieter als auch Inhouse, also in den Firmen vor Ort. Sebastian versteht es perfekt, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen und neben der rechtlichen Sicht auch stets die besonderen Erforderlichkeiten von Betriebsräten mit in seine Arbeit einfließen zu lassen.
Einsteigerseminar in Sachen Arbeitsrecht: alles was Sie als Betriebsrat wissen müssen, lernen Sie bei uns in 2 Modulen!
Einführung in das Betriebsverfassungsrecht