Arbeits- und Gesund­heitsschutz für den Betriebsrat

Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz haben Sie als Betriebsrat ein hohes Maß an Mitbestimmung. Auch der Bereich Arbeitssicherheit gehört dabei zu den Top-Themen auf den Sie gezielt Einfluss nehmen und betriebliche Lösungen mitgestalten können. Bei Maßnahmen, die der Arbeitgeber zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und allgemein zum Gesundheitsschutz trifft, müssen Sie als Betriebsrat mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Sie wachen darüber, dass die zugunsten Ihrer Kolleginnen und Kollegen geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften vom Arbeitgeber angemessen erfüllt werden. Außerdem sind Sie für die erfolgreiche Umsetzung präventiver Maßnahmen des Gesundheitsschutzes verantwortlich. Tragen Sie zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) aktiv bei und verbessern Sie die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz durch gesundheitsfördernde Projekte.

Lernen Sie in unseren Seminaren Ihre Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten kennen und erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte und Pflichten bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz bewusst realisieren können.

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Der Lotuseffekt

Wege zu mehr Gelassenheit, Souveränität und Leistungsfähigkeit

  • 24.04. - 25.04.24, Dresden
  • 15.05. - 16.05.24, Kaarst
  • 05.06. - 06.06.24, Hannover
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Zum Betriebsrat gewählt - was nun?

Das verantwortungsvolle Amt des Betriebsrats ist eine Herausforderung, denn es kommen ständig neue Aufgaben auf Sie zu.

  • 18.06. - 19.06.24, Garmisch-Partenkirchen
  • 25.06. - 26.06.24, Warnemünde bei Rostock
  • 27.08. - 28.08.24, Eltville am Rhein
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