2-Tage Intensiv-Seminar

Arbeitsfähigkeit wiederherstellen – Arbeitsplätze langfristig erhalten

Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Wenn ein/-e Beschäftigte/-r im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach dem betrieblichen Eingliederungsmanagement Gesetz gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durchführen. Dieses BEM Verfahren bildet die Grundlage für eine strukturierte Wiedereingliederung nach Krankheit und dient dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit.

In diesem Prozess spielen Sie als Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter eine entscheidende Rolle: Sie sind aktiv in den Verfahrensablauf eingebunden und verantwortlich für die Überwachung der Maßnahmen. Auch im BEM Gespräch wirken Sie mit und stellen sicher, dass die Rechte und Pflichten im Rahmen der Wiedereingliederung gewahrt bleiben. Als BEM Beauftragter tragen Sie zur erfolgreichen BEM Eingliederung bei.

Ziel: Sie vertiefen Ihr Wissen über das BEM und lernen, den Prozess rechtssicher und mitgestaltend zu begleiten. Dadurch können Sie als Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung die Rückkehr arbeitsunfähiger Beschäftigter aktiv unterstützen, den Ablauf der Wiedereingliederung gezielt steuern und den Erhalt von Arbeitsplätzen fördern.


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen im BEM-Verfahren
  • Rolle und Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der SBV
  • Strukturierter Ablauf des BEM-Verfahrens – von der Einladung über das Erstgespräch bis hin zur Maßnahmenplanung zur Wiedereingliederung
  • Professionelle Gesprächsführung im BEM
  • Konzeption und Umsetzung von Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Umgang mit schwierigen Beratungssituationen – Lösungen für kritische Fälle

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