2-Tage Intensiv-Seminar

Arbeitsfähigkeit wiederherstellen – Arbeitsplätze langfristig erhalten

Betriebliches Eingliederungs­management

Was muss der Arbeitgeber tun, wenn Mitarbeitende wegen Krankheit länger oder wiederholt nicht zur Arbeit kommen können? Wie können arbeitsunfähige Beschäftigte langfristig in den Beruf zurückkehren und ihren Arbeitsplatz erhalten? Dann ist der Arbeitgeber gefordert: Wenn ein/-e Beschäftigte/-r im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX durchführen.

In diesem Prozess spielen Sie als Betriebsrat / Schwerbehindertenvertreter eine entscheidende Rolle: Sie sind aktiv in den Verfahrensablauf eingebunden und verantwortlich für die Überwachung der Maßnahmen.

Auf den Punkt gebracht:
Nutzen Sie dieses Seminar, um Ihre Kenntnisse im Bereich BEM zu vertiefen und aktiv zur Rückkehr Ihrer Kollegen in den Arbeitsprozess beizutragen. Gemeinsam können wir die Integration und den Erhalt von Arbeitsplätzen fördern!


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Rechtliche Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungs­managements
  • Definition und Ziele des BEM
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • BEM Schritt für Schritt – Verfahrensablauf erfolgreich gestalten
  • Aufbau und Durchführung des Erstgesprächs mit Betroffenen
  • Planung von Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen
  • Exkurs: Besondere Gesprächssituationen im BEM

Unverbindliche Reservierung

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