Digitalisierung und Mitarbeiterkontrolle
Wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen im Datenschutz für Betriebsräte
- 23.09. - 25.09.25, Walsrode
- 04.11. - 06.11.25, Mainz
1-Tag Intensiv-Seminar
Wie Sie sich als Betriebsrat einbringen können und sollen!
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.
Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten müssen demnach Meldestellen einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung entsprechender Meldestellen ab dem 17. Dezember 2023. Das Thema wirft Mitbestimmungsfragen auf.
Auf den Punkt gebracht:
Unser Arbeitsrechtsexperte Bernd Spengler stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und zeigt, wo und wie Betriebsräte sich einbringen können und sollen.
UND: Sie erstellen gemeinsam den Aufbau einer BV „Hinweisgebersystem“ und erhalten die wichtigsten Informationen hierzu.
Für alle Betriebsräte in Unternehmen ab 50 Beschäftigten, die sich über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren möchten.
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
Für den hier genannten Personenkreis sind, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, diese Kenntnisse erforderlich, wenn im Betrieb in nächster Zeit eine Betriebs vereinbarung neu abgeschlossen oder überarbeitet werden muss und der aktuelle Wissensstand des Betriebsrats hierfür nicht ausreicht.
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Einsteigerseminar in Sachen Arbeitsrecht: alles was Sie als Betriebsrat wissen müssen, lernen Sie bei uns in 2 Modulen!
Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Ihre Rolle als Betriebsrat