1-Tag Intensiv-Seminar

Wie Sie sich als Betriebsrat einbringen können und sollen!

Das neue Hinweisgeber­schutz­gesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten müssen demnach Meldestellen einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung entsprechender Meldestellen ab dem 17. Dezember 2023. Das Thema wirft Mitbestimmungsfragen auf.

Auf den Punkt gebracht:
Unser Arbeitsrechtsexperte Bernd Spengler stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und zeigt, wo und wie Betriebsräte sich einbringen können und sollen.

UND: Sie erstellen gemeinsam den Aufbau einer BV „Hinweisgebersystem“ und erhalten die wichtigsten Informationen hierzu.


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Hintergründe und Entstehung von Whistleblowing
  • Whistleblower-Richtlinie
  • Hinweisgebergesetz mit dem Betriebsrat umsetzen
  • Meldestellen (intern und extern)
  • Datenverarbeitung von Mitarbeitenden
  • Bestellung von Mitarbeitenden als Meldestelle
  • Mitbestimmung nach § 87 und § 99 BetrVG – und technische Kontrolle
  • Muster Aufbau einer BV „Hinweisgebersystem“
  • Taktische Hinweise

Unverbindliche Reservierung

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