Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds
- Verhältnis von Arbeitspflichten zu Betriebsratsaufgaben
- Pflicht der Geheimhaltung, Der besondere Kündigungsschutz
Die praktische Ausübung der Betriebsratsarbeit
- Die vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
- Freistellung für die Betriebsratsarbeit, Nützliche und erforderliche Fortbildung
Der rechtliche Rahmen der Betriebsratsarbeit
- Das Betriebsverfassungsgesetz
- Gewerkschaften im Betrieb, der Wirtschaftsausschuss
Die erfolgreiche Betriebsratsarbeit
- Organisation der Betriebsratsarbeit
- Sitzungen und Beschlussfassung, Betriebs- oder Abteilungsversammlungen
Rechte des Betriebsrats - von der Information bis zur Mitbestimmung
- Betriebliche Ordnung und Arbeitnehmerverhalten
- Arbeitszeit, Überstunden und Urlaubsregelungen
- Überwachung von Arbeitnehmern
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
Umsetzung von Forderungen des Betriebsrats
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Betriebsvereinbarung
- Das Einigungsstellenverfahren und das Beschlussverfahren
- Fallbeispiele
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsratsmitglieder
- Nachrücker
- Betriebsratsmitglieder, die nur im geringen Maße oder noch keine Schulungen bzw. Seminare zu diesem Thema besucht haben.
- Ersatzmitglieder, die des Öfteren an Betriebsratssitzungen teilnehmen.
Gemäß Bundesarbeitsgericht ist es die Pflicht jedes Betriebsratsmitgliedes, sich Mindestkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht anzueignen, da nur dann eine verantwortliche Betriebsratsarbeit möglich ist (BAG vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94; 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).