2-Tage Intensiv-Seminar

Entgehen Sie formalen "Stolperfallen" bei der Protokollerstellung

Protokoll- und Schriftführung des Betriebsrats

Protokoll führen gehört zur Funktion eines Betriebsrates. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, was der Betriebsrat wann und wie schriftlich festhalten muss. Zu lesen in § 34 BetrVG – Sitzungen, Beschlüsse, Niederschrift. Diese formalen Vorgaben zur Protokollführung sind unbedingt einzuhalten, da sonst z. B. Stellungnahmen des Betriebsrats bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht gewertet werden können. Nach dem Besuch dieses Intensiv-Seminars sind Sie in der Lage, Protokolle der Betriebsratssitzung aller Art schnell und in der richtigen Form aufzunehmen, zu erstellen und zu überprüfen. Sie wissen, was der Schriftform bedarf und wie Sie richtig formulieren, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.

Inklusive: Praxisnahe Anleitung zur ordnungsmäßen Beschlussfassung in der Praxis.

Ziel: Sie als Betriebsrat erwerben die Fähigkeit, Sitzungsverläufe formal korrekt und inhaltlich klar zu dokumentieren. Sie kennen die rechtlichen Anforderungen an Protokolle gemäß § 34 BetrVG, setzen Beschlüsse nachvollziehbar um und nutzen präzise Formulierungen zur Sicherung der Gremienarbeit. Damit sind Sie in der Lage, Ihre Dokumentation intern wie extern wirksam einzusetzen – auch gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht.


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Rechtssichere Protokollführung nach § 34 BetrVG: Typische Fehler vermeiden
  • Unterscheidung und Anwendung verschiedener Protokollarten: Beschluss-, Ergebnis- und Verlaufsprotokoll praxisgerecht einsetzen
  • Aufgaben und Rolle der Schriftführung im Gremium
  • Ordnungsgemäße Dokumentation von Beschlüssen und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
  • Digitale Protokollführung und elektronische Beschlussfassung: Was ist erlaubt?
  • Informationsweitergabe und Transparenz im Gremium und im Unternehmen

Unverbindliche Reservierung

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