Achim Momm
Berater und Partner bei BAB Institut für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung GmbH, Mediator und Coach
1-Tag Online-Schulung
Wann greifen die Vorschriften in Ihrem Unternehmen?
Durch die Umsetzung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.
Betroffen sind zunächst Großunternehmen, ab 2025 folgen Unternehmen mit mind. 250 Beschäftigten. Arbeitnehmervertretungen benötigen jetzt fundiertes Knowhow um kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen, Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen das Thema Nachhaltigkeit und die gesetzlichen Vorgaben der CSRD diskutieren zu können.
Die Berichtspflicht im Jahresabschluss und das Thema werden Einzug in die Arbeit der Wirtschaftsausschüsse
halten und für Arbeitnehmervertreter/-innen, die Mitglied eines Aufsichtsrates sind, ergeben sich ggf. rechtliche Implikationen.
Im Onlineseminar werden Grundlagen vermittelt und konkrete Ansätze für die Betriebsratsarbeit erarbeitet.
Der Referent zeigt Ihnen in diesem Seminar auf, dass das Thema „Soziale Nachhaltigkeit“ eine große Chance zur Mitbestimmung und Mitgestaltung bietet.
Sie erhalten einen ersten und fundierten Überblick über das Thema. Wir geben Ihnen Hinweise und Hilfen an die Hand, wie Sie das Thema in Ihrem Umfeld optimal angehen können. Damit sind Sie bestens vorbereitet, in Ihrem Betrieb jetzt die richtigen Weichen zu stellen.
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsratsmitglieder
- Neue Betriebsratsvorsitzende
- Betriebsratsmitglieder, Betriebsrats und Ausschussvorsitzende und deren Stellvertreter/innen, die durch Auffrischen ihres Wissens ihre Verhandlungskompetenz für die Betriebsratsarbeit verbessern wollen
- Freigestellte Betriebsräte
Das BAG hat im BAGBeschluss vom 12.01.2011 – 7 ABR 94/09 festgestellt, dass der Betriebsrat bestimmte rhetorische Fähigkeiten braucht, um seine gesetzlichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Somit hat das BAG die Erforderlichkeit von RhetorikSeminaren bestätigt.
Berater und Partner bei BAB Institut für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung GmbH, Mediator und Coach
Neuerungen im Betriebsverfassungsgesetz für Neulinge und alte Hasen
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Als Betriebsrat aktiv auf Strukturveränderungen reagieren
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