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Wann greifen die Vorschriften in Ihrem Unternehmen?

NeuNachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten

Durch die Umsetzung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.
Betroffen sind zunächst Großunternehmen, ab 2025 folgen Unternehmen mit mind. 250 Beschäftigten. Arbeitnehmervertretungen benötigen jetzt fundiertes Knowhow um kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen, Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen das Thema Nachhaltigkeit und die gesetzlichen Vorgaben der CSRD diskutieren zu können. Die Berichtspflicht im Jahresabschluss und das Thema werden Einzug in die Arbeit der Wirtschaftsausschüsse halten und für Arbeitnehmervertreter/-innen, die Mitglied eines Aufsichtsrates sind, ergeben sich ggf. rechtliche Implikationen.


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Ziele und potentielle Mehrwerte der CSRD
  • Das 3-Säulen-Modell “Environmental, Social and Governance”
  • Schritte und Methoden bei der Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Rechte und Pflichten
  • Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten beim Thema Soziale Nachhaltigkeit
  • Betrachtungen zu Veränderungen des Wirtschaftsgeschehens
  • Bedeutung für den Wirtschaftsausschuss
  • Bedeutung für Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat

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