1-Tag Intensiv-Seminar

Nachhaltigkeitsziele erreichen – mit konsequentem betrieblichem Umweltschutz

Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten

Durch die Umsetzung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.

Zunächst waren nur Großunternehmen betroffen, ab Beginn 2027 bzw. 2028 gelten diese Regelungen auch für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten. Arbeitnehmervertretungen benötigen jetzt fundiertes Knowhow in nachhaltiger Unternehmensführung und betrieblichem Umweltschutz, um kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen, Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen diskutieren zu können. Auch Umweltbeauftragte sollten eng eingebunden werden. Die Berichtspflicht im Jahresabschluss wird Einzug in die Arbeit der Wirtschaftsausschüsse halten und für Arbeitnehmervertreter/-innen ergeben sich ggf. rechtliche Implikationen.

Ziel: Sie erwerben das notwendige Fachwissen, um die gesetzlichen Anforderungen der CSRD und EU-Taxonomie einordnen und begleiten zu können. Dadurch sind Sie in der Lage, Aspekte der nachhaltigen Unternehmensführung sowie des betrieblichen Umweltschutzes kompetent in die Arbeit des Wirtschaftsausschusses einzubringen, rechtliche Auswirkungen zu verstehen und Entwicklungen auf Augenhöhe mitzugestalten.


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Ziele, Mehrwerte und rechtliche Grundlagen der CSRD sowie der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Nachhaltigkeit im ESG-Modell – Einordnung der drei Säulen: Environmental, Social, Governance
  • Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung – Schritte, Methoden und Praxis
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmervertretungen – im Kontext der CSRD und Nachhaltigkeit
  • Mitbestimmung bei sozialer Nachhaltigkeit – Gestaltungsansätze für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Auswirkungen auf Wirtschaftsausschüsse und Aufsichtsräte

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