2-Tage Intensiv-Seminar
Arbeitsfähigkeit wiederherstellen – Arbeitsplätze langfristig erhalten
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Was muss der Arbeitgeber tun, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit länger oder wiederholt nicht zur Arbeit kommen können? Wie können arbeitsunfähige Beschäftigte langfristig in den Beruf zurückkehren und ihren Arbeitsplatz erhalten?
Dann ist der Arbeitgeber gefordert: Wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX durchführen. Der Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter ist beim Verfahrensablauf zu beteiligen und für die Überwachung der Maßnahmen zuständig.
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar kann erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Ebenso gilt dies für die Schwerbehindertenvertretung gem. § 96 Abs. 4 SGB IX
Die Schwerpunkte des Seminars
- Rechtliche Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum BEM
- BEM Schritt für Schritt – Verfahrensablauf erfolgreich gestalten
- Aufbau und Durchführung des Erstgesprächs mit Betroffenen
- Planung von Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen
- Besondere Gesprächssituationen im BEM
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