Durch die Corona‐Arbeitsschutzverordnung, die Bundesarbeitsminister Heil (SPD) am 20.1.2021 erlassen hat, sind Unternehmen jetzt zumindest bis zum 15. März verpflichtet, ihren Mitarbeitern das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen, sofern die ausgeführte Tätigkeit dies möglich macht. Was das im Einzelnen bedeutet - erfahren Sie in folgendem Blogartikel: