Schulungen Wirtschaftsausschuss

Um mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln zu können, benötigen Sie als Betriebsrat ein grundlegendes wirtschaftliches Verständnis. Unternehmensentscheidungen werden aufgrund von wirtschaftlichen Angelegenheiten getroffen. BWL-Wissen ist hierfür von großer Bedeutung.

In Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Mitarbeitern ist gemäß § 106 Abs.1 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dies zeigt, wie wichtig dieses verantwortungsvolle Gremium für das Unternehmen ist. Neben rechtlichen Kenntnissen im Arbeitsrecht ist betriebswirtschaftliches Know-how zur Bewertung von Unternehmensunterlagen und Geschäftszahlen für die Arbeit des Wirtschaftsausschusses unabdingbar. In unseren Seminaren mit betriebswirtschaftlichem Fokus erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um mögliche Fehlentwicklungen vorzeitig wahrzunehmen, angemessen zu beurteilen und auch gemeinsam mit dem Betriebsrat die zukünftigen Unternehmensstrategien aktiv mitzugestalten. Die eingehende Analyse von Bilanz, Jahresabschluss, unternehmerischen Kennzahlen und Handlungsspielräumen in der Bilanzpolitik verknüpft mit der gesamten wirtschaftlichen Lage spielen hierbei eine entscheidende Rolle.