2-Tage Intensiv-Seminar
Was Sie jetzt wissen müssen!
Neu im Arbeitsschutzausschuss?
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss
(ASA) bilden. Der ASA ist ein wichtiges Instrument im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Er hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten;
dazu kommt er regelmäßig zusammen.
Als Betriebsrat kommen Sie neu in dieses Organ und fragen sich:
- Welche Aufgaben haben die ASA-Mitglieder?
- Was wird im Arbeitsschutzausschuss besprochen?
Auf den Punkt gebracht:
In diesem Intensiv-Seminar erfahren Sie mit vielen Tipps aus der Praxis für die Praxis, wie Sie als
Betriebsrat in diesem Gremium effektiv mitarbeiten und sich aktiv für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen können
Verpflegung ist im Seminarpreis enthalten!
Bei uns müssen Sie sich um nichts weiter kümmern! Bei Bedarf lediglich um Ihre Übernachtung.
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar kann erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Ebenso gilt dies für die Schwerbehindertenvertretung gem. § 96 Abs. 4 SGB IX
Die Schwerpunkte des Seminars
- Institutionen und Rechtsgrundlagen
- Organisation und Durchführung
- Ausgewählte Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
- Strategien für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Die Rolle des Betriebsrats