Von A bis Z: Alles über die Betriebsrats-Wahl

Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt, § 14 I BetrVG, wobei die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt wird, § 14 II BetrVG. Der Wahlvorstand leitet diese Wahl ein, führt sie durch und stellt das Wahlergebnis fest, § 18 I BetrVG.

Wie läuft die Betriebsratswahl ab?

Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt, § 14 I BetrVG, wobei die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt wird, § 14 II BetrVG. Der Wahlvorstand leitet diese Wahl ein, führt sie durch und stellt das Wahlergebnis fest, § 18 I BetrVG.

Wie ist der Ablauf, wenn ein neuer Betriebsrat gewählt wird?

Besteht noch kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder falls ein solcher nicht besteht der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand, welcher die Wahl des neuen Betriebsrats leitet, § 17 I BetrVG.

Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt, § 17 II BetrVG. Ausnahmsweise kann auch, wenn in der Betriebsversammlung kein Wahlvorstand bestellt wird, das Arbeitsgericht einen solchen Wahlvorstand einsetzen.

Wie ist der Ablauf, wenn ein Betriebsrat bereits besteht und dieser neu gewählt wird?

Besteht der Betriebsrat bereits, bestellt dieser spätestes zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand, § 16 I BetrVG. Dieser führt dann die Wahl für einen neuen Betriebsrat durch.

Gibt es spezielle Wahlverfahren?

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht zwei Wahlverfahren vor, wobei die Größe des Betriebs entscheidend für die Frage ist, welches Verfahren anzuwenden ist. In Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten ist ein vereinfachtes Wahlverfahren möglich, in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten wird nach dem normalen Wahlverfahren gewählt.

Wie werden Kandidaten vorgeschlagen?

Zur Wahl des Betriebsrats können alle wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen, § 14 BetrVG. Jeder Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer unterschrieben sein. Ist die erforderliche Anzahl an Unterzeichnungen vorhanden, stehen die jeweiligen ArbeitnehmerInnen zur Wahl.

Wer kann sich aufstellen lassen?

Es können alle wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen als Bewerber vorgeschlagen werden, die seit sechs Monaten dem Betrieb angehören. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verloren hat, § 8 I BetrVG.

Müssen Fristen eingehalten werden?

Ob und welche Fristen zu beachten sind, hängt insbesondere davon ab, ob in einem großen oder kleinen Betrieb eine Betriebsratswahl durchgeführt wird oder ob ein Betriebsrat komplett neu gegründet wird. Die Einhaltung der Fristen für die Betriebsratswahl gehört zu den Pflichten des Wahlvorstands, werden die Fristen nicht eingehalten, ist die Betriebsratswahl anfechtbar. Deswegen liegt ein Schwerpunkt in Schulungen in der Beachtung der Fristen.

Wer trägt die Kosten der Betriebsratswahl?

Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber, § 20 III BetrVG.

Wann wird gewählt?

Die Betriebsratswahlen finden regelmäßig alle vier Jahre statt und zwar in der Zeit vom 01. März bis 31.Mai, § 13 I BetrVG, als nächsten wieder in 2022.

Wie kann ein Betriebsrat gegründet werden?

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt, § 1 BetrVG. Dabei wird der Betriebsrat nicht gegründet, sondern nach den oben genannten Grundsätzen gewählt.

Wer darf an der Wahl teilnehmen?

Wer an der Wahl teilnehmen darf hängt davon ab, wer wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, § 7 BetrVG.

Was macht der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus drei Betriebsratsmitgliedern. Er führt die Betriebsratswahl durch, organisiert also alles rund um die Wahl. Dabei soll er gewährleisten, dass die Betriebsratswahl unparteiisch abläuft und niemand die Wahl beeinflusst.