Von A bis Z: Alles über die Betriebsrats-Wahl

Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt, § 14 I BetrVG, wobei die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt wird, § 14 II BetrVG. Der Wahlvorstand leitet diese Wahl ein, führt sie durch und stellt das Wahlergebnis fest, § 18 I BetrVG.