Verdienen Betriebsräte, was sie verdienen?

Der Prozess um die hohe Bezahlung des früheren VW -Betriebsratschefs Bernd Osterloh hat ein überraschendes Nachspiel.

Die Urteilsgründe aus einem Verfahren beim Landgericht Braunschweig lassen aufhorchen.

Das Gericht sieht die bei VW gewährte Vergütung von Betriebsratsmitgliedern als unangemessen an. Im Zentrum des Prozesses stand Ex-Betriebsratsboss Bernd Osterloh, der laut Staatsanwaltschaft in einem Spitzenjahr nicht knapp 750.000 Euro hätte verdienen dürfen, sondern lediglich rund 50.000 Euro. Unser Arbeitsrechtsexperte Fachanwalt Bernd Spengler, Würzburg, hat dazu eine Meinung.

Die Rechtslage ist auf den ersten Blick klar. Freigestellte Betriebsräte dürfen bei ihrer Vergütung weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Sie sollen die finanzielle Entwicklung nehmen, die auch für ihre vergleichbaren Arbeitskollegen gilt. Wer vor der Freistellung einen Jahresverdienst von 50.000 Euro hatte und plötzlich ein Vielfaches verdient, steht natürlich im Verdacht, vom Arbeitgeber „gekauft“ zu sein. Da ist die einschlägige Presse schnell beim Vorurteil der korrupten „Betriebsratsbosse“.

Was dabei gerne übersehen wird: Wer 20 Jahre seines Lebens auf diversen Schulungen und Seminaren für eine Art Co-Management-Aufgabe auf der Arbeitnehmerseite ausgebildet wurde, ist eben nicht mehr mit den „Kollegen vom Band“ von früher vergleichbar. Und er hat in solchen Konzernen natürlich auch eine ganz andere Verantwortung. Faktisch wäre das sicher mit einem berufsbegleitenden Studium oder anderen Qualifikationen vergleichbar. Ob das dann direkt an Manager-Gehälter heranreichen muss, sei dahingestellt.

Das Wichtigste dabei ist Transparenz. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu das Institut der fiktiven Laufbahnzeichnung entwickelt. Betriebsräte können sich auf eine besser dotierte Stelle bewerben. Selbst wenn sie diese dann nicht antreten und in der Freistellung verbleiben, erhalten sie dann diese Vergütung. Und wenn die Wiederwahl scheitert, wäre das auch ihre künftige Position im Unternehmen. Für eine Vielzahl von Betriebsräten ist das der sicherere Weg, eine Vergütungssteigerung zu erhalten, wenn sie sich im Laufe der Jahre durch Weiterbildungen und Seminare auch für höhere Aufgaben qualifiziert haben.

Für große Konzerne wie VW wird das aber eventuell nicht reichen. Wie man in diesen Gehaltsklassen eine adäquate Vergütung „ohne Geschmäckle“ sicherstellen kann, wird unter Juristen sehr kontrovers diskutiert. Eine Lösung könnte sein, diese Vergütungen durch eine neutrale Kommission oder Einigungsstelle in Anpassung an die Gehaltsstrukturen vergleichbarer Personalmanager festzulegen. Dem Gedanken eines echten Co-Managements entspräche ja der Vergleich mit den Personalchefs.

Letztlich sollte der Gesetzgeber hier endlich Leitplanken ziehen, die eine wie auch immer geartete Orientierung an den Managergehältern vorsieht. Dass freigestellte Betriebsratsmitglieder in solchen Konzernen viel Verantwortung tragen und dann am Ende mit einem Strafverfahren rechnen müssen, kann jedenfalls nicht die Lösung sein. Letztlich werden sich hier der Bundesgerichtshof und das Bundesarbeitsgericht immer wieder in Einzelfällen positionieren, aber Rechtssicherheit im Vorfeld bedarf endlich einer Entscheidung des Gesetzgebers. Damit Betriebsräte das verdienen, was sie aufgrund ihrer Verantwortung verdienen.

Autor: Bernd Spengler