2-Tage Intensiv-Seminar

Arbeitsfähigkeit wiederherstellen – Arbeitsplätze langfristig erhalten

Betriebliches Eingliederungs­management

Was muss der Arbeitgeber tun, wenn MitarbeiterInnen wegen Krankheit länger oder wiederholt nicht zur Arbeit kommen können? Wie können arbeitsunfähige Beschäftigte langfristig in den Beruf zurückkehren und ihren Arbeitsplatz erhalten? Dann ist der Arbeitgeber gefordert: Wenn ein/-e Beschäftigte/-r im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX durchführen. Der Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter ist beim Verfahrensablauf zu beteiligen und für die Überwachung der Maßnahmen zuständig.

Auf den Punkt gebracht:

In diesem Seminar lernen Sie den Umgang mit den Instrumenten und Abläufen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), wie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Sie erfahren was bei BEM-Gesprächen zu beachten ist.


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Rechtliche Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungs­managements
  • Definition und Ziele des BEM
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • BEM Schritt für Schritt – Verfahrensablauf erfolgreich gestalten
  • Aufbau und Durchführung des Erstgesprächs mit Betroffenen
  • Planung von Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen
  • Exkurs: Besondere Gesprächssituationen im BEM

Unverbindliche Reservierung

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