Begriffsbestimmungen
Was – genau – steckt hinter den Begriffen Office 365, Microsoft 365, Online-Services, Desktop-Anwendungen, Editionen, Tenant, …
Wesentliche, regelungsrelevante Komponenten von Office 365
- Azure Active Directory
- Aufgabe und regelungsrelevante Funktionen im Azure Active Directory
- Umgang mit Administratoren und „administrativen Daten“
- Security & Compliance
- Was versteht man unter „Compliance“?
- Wie funktioniert „Compliance“ in Office 365?
- Wie regelt man die zahlreichen Compliance-Funktionen
- Exchange
- Regelungen zu privater / dienstlicher Nutzung
- Regelung der mitbestimmungsrelevanten Funktionen
- SharePoint
- Umgang mit Benutzerprofilen
- Freigaben
- Teams
- Umgang mit Chats, Audio- und Videokonferenzen
- Umgang mit den „Präsenzinformationen“
- Aufzeichnen von Besprechungen
- Modern Lifecycle Policy
- Yammer
- Funktion von Yammer
- Regelungsrelevante Konfigurationen
Unternehmensanwendungen
- Power Platform
- Power Automation
- Power Apps
- Power BI
- Spezielle Funktionen
- Microsoft Graph
- Delve
- MyAnalytics
- Workplace Analytics
Office 365 „Hinter den Kulissen“ – was ein Betriebsrat (normalerweise) nicht zu sehen bekommt
- Die administrative Seite von Office 365
- Admin Center
- Rollen und Berechtigungen
- Office 365 und BetrVG
- Release-Zyklen
- Wie verträgt sich der “Evergreen - Approach” (immer automatisch die neuesten Upgrades und Funktionen) mit den Mitbestimmungsrechten?
- Kontrollrechte des BR
- Wie kontrolliert man die in einer BV festgeschriebene Konfiguration von Office 365
- Office 365 und Datenschutz
- Rechtliche Grundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten Betriebsvereinbarung als rechtliche Grundlage zur Datenverarbeitung
- Das rechtliche Verhältnis zu Microsoft
- Auswirkungen des EUGH-Urteils zum EU-US Privacy Shield (Schrems II)
- Datenschutz-Folgeabschätzung
- Office 365 oder: wie bekommt man einen Elefanten in den Kühlschrank?
- Herangehensweisen an die Erstellung einer BV zu Office 365 Zusammenfassung der Ergebnisse
- Soll/Ist Vergleich
- Nächste Schritte
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder, Nachrücker gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.