Christian Scholle
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Kiel und Hamburg wurde Herr Scholle 2009 als Rechtsanwalt und 2012 als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Schon früh spezialisierte sich Herr Scholle auf Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und die damit zusammenhängenden Bereiche des Sozialversicherungsrechts.
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Er berät und vertritt vor allem Betriebsräte und Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeits- und Zivilgerichten.