Torsten Lemke
Seit 1997 als Rechtsanwalt und Anwaltsmediator im Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt Betriebsverfassungsgesetz tätig.
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Herr Lemke gibt seine fundierten Kenntnisse als Referent für Betriebsräte weiter.
3-Tage Intensiv-Seminar
Mitbestimmungsrechte und Pflichten des Betriebsrats inkl. neuer Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und BDSG-neu
Dem Betriebsrat obliegt die Überwachung sämtlicher geltender Normen, die zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen. Beim Einsatz von EDV-Anlagen zur Verwaltung und Auswertung digital verarbeiteter Arbeitnehmerdaten in immer größerem Umfang steht der Schutz des Persönlichkeitsrechts abhängig beschäftigter Menschen auf dem Spiel.
In diesem Seminar werden wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen im Datenschutz vermittelt. Auch die neue Rechtsprechung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen, wie das BDSG-neu, inklusive der daraus entstehenden Auswirkungen auf Ihre Betriebsratsarbeit werden thematisiert. Lernen Sie Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten als BR kennen und machen Sie sich mit den zugunsten der Mitarbeiter geltenden Datenschutzvorschriften vertraut!
Einführung in den Beschäftigtendatenschutz
Rechtmäßiger Umgang mit Beschäftigtendaten
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Ausübung der Mitbestimmungsrechte
Aktuelle Einzelthemen zum Beschäftigtendatenschutz
Telefon-/Internet-Überwachung
Datenverarbeitung im Betriebsrat
Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen
Weitere Aufgaben des Betriebsrats und Verhältnis zum betrDSB
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsräte
- Betriebsräte, die Kenntnisse über Überwachungseinrichtungen erwerben wollen/müssen.
- Betriebsräte, die sich mit dem Thema "Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle" befassen wollen/müssen.
- Betriebsräte, die in entsprechenden Ausschüssen sitzen.
Seit 1997 als Rechtsanwalt und Anwaltsmediator im Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt Betriebsverfassungsgesetz tätig.
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Herr Lemke gibt seine fundierten Kenntnisse als Referent für Betriebsräte weiter.
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der arbeitsrechtlichen Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte in Hamburg.
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Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im kollektiven Arbeitsrecht und dem Beschäftigtendatenschutz. Er berät und vertritt Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Themen.
Der Wirtschaftsjurist (LL.B.), Data Protection Risk Manager, Betrieblicher Datenschutzbeauftragter schult regelmäßig Betriebsräte zu den Grundlagen des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts.
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Er referiert darüber hinaus u. a. zu den Spezialthemen Beschäftigtendatenschutz, Wirtschaftsausschuss, Betriebsratswahl, flexible Arbeitszeitmodelle, Protokoll- und Schriftführung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Außerdem berät er bei AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Nürnberg Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen und vor allem datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Mitbestimmung und Mitgestaltung des BR in der Arbeitswelt der Zukunft!
Einsteigerseminar in das Arbeitsrecht – speziell für Betriebsräte
Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Ihre Rolle als Betriebsrat