Inkl. Informationen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz

3-Tage Intensiv-Seminar

Mitbestimmungsrechte und Pflichten des Betriebsrats

Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle

Dem Betriebsrat obliegt die Überwachung sämtlicher geltender Normen, die zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen. Beim Einsatz von EDV-Anlagen zur Verwaltung und Auswertung digital verarbeiteter Arbeitnehmerdaten in immer größerem Umfang steht der Schutz des Persönlichkeitsrechts abhängig beschäftigter Menschen auf dem Spiel.

Auf den Punkt gebracht:

In diesem Seminar werden wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen im Datenschutz vermittelt. Auch die Rechtsprechung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen, wie das BDSG, inklusive der daraus entstehenden Auswirkungen auf Ihre Betriebsratsarbeit werden thematisiert. Welche Änderungen ergeben sich für den Betriebsrat aus der DSGVO und dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz? Lernen Sie Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten als BR kennen und machen Sie sich mit den zugunsten der Mitarbeiter geltenden Datenschutzvorschriften vertraut!


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Einführung in den Beschäftigtendatenschutz
  • Rechtmäßiger Umgang mit Beschäftigtendaten
  • Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Änderungen aus der DSGVO und dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz
  • Ausübung der Mitbestimmungsrechte
  • Aktuelle Einzelthemen zum Beschäftigtendatenschutz
  • Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses
  • Überwachung des Telefon-/Internetverhaltens
  • Zugriff auf dienstliche und private E-Mails
  • Datenverarbeitung im Betriebsrat
  • Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen
  • Verhältnis des Betriebsrats zur Aufsichtsbehörde
  • Rolle des BR mit Bezug zum Datenschutz
  • Bestellung/Stellung/Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (betrDSB) und Mitbestimmungsrecht des BR nach § 99 BetrVG
  • Sie lernen Sie Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten als BR kennen und machen sich mit den zugunsten der Mitarbeiter geltenden Datenschutzvorschriften vertraut!

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