Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wer gesund zur Arbeit kommt, soll auch gesund wieder nach Hause gehen!
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1-Tag Online-Schulung
Was Sie jetzt wissen müssen!
Neu im Arbeitsschutzausschuss?In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Der ASA ist ein wichtiges Instrument im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Er hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten; dazu kommt er regelmäßig zusammen. Als Betriebsrat kommen Sie neu in dieses Organ und fragen sich:
Auf den Punkt gebracht:
In der neu konzipierten Online-Schulung bekommen Sie an einem Tag hilfreiche Tipps aus der Praxis für die Praxis, wie Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat in diesem Gremium effektiv mitarbeiten und sich aktiv für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen können.
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
Gemäß Bundesarbeitsgericht ist es die Pflicht jedes Betriebsratsmitgliedes, sich Mindestkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht anzueignen, da nur dann eine verantwortliche Betriebsratsarbeit möglich ist (BAG vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94; 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).
Wer gesund zur Arbeit kommt, soll auch gesund wieder nach Hause gehen!
Psychische Gesundheit im Betrieb wirksam fördern