1. Warum ist KI-Kompetenz für Betriebsräte wichtig?
Betriebsräte müssen zunehmend über KI-Kompetenz verfügen, um ihre Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) wahrnehmen zu können. KI-Systeme beeinflussen Arbeitsabläufe, Personalentscheidungen und Leistungsüberwachung und stellen neue Anforderungen an Datenschutz und Arbeitnehmerrechte.
2. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für den Einsatz von KI im Betrieb?
Relevante Normen sind vor allem:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), z. B. § 87 Abs. 1 Nr. 6 (technische Überwachungseinrichtungen)
- EU-KI-Verordnung (seit 2024 in Kraft), mit Vorschriften zu Risikoklassen und Transparenzpflichten
- DSGVO, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden
- NIS-2-Richtlinie, wenn IT-Sicherheit betroffen ist.
3. Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat konkret bei KI-Systemen?
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei:
- Einführung von Systemen, die Verhalten oder Leistung überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
- Fragen des Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG), z. B. KI-gestützte Arbeitsplatzgestaltung
- Regelungen zur Qualifizierung (§ 98 BetrVG), wenn neue Systeme neue Kompetenzen erfordern.
4. Welche Risiken bestehen beim Einsatz von KI für Arbeitnehmer?
Potenzielle Risiken sind:
- Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungen (z. B. bei Bewerberauswahl)
- Intransparenz von Entscheidungen („Black Box AI“)
- Verletzung von Datenschutzrechten
- Verstärkter Überwachungsdruck durch KI-gestützte Leistungskontrollen.
5. Welche Chancen bietet KI für die betriebliche Mitbestimmung?
KI kann Arbeitsabläufe effizienter gestalten und Beschäftigte entlasten, z. B. durch Automatisierung von Routinetätigkeiten. Betriebsräte können diese Chancen aktiv mitgestalten, indem sie Regeln zur fairen Nutzung von KI vereinbaren, Missbrauch verhindern und Weiterbildungen für Beschäftigte fördern.
6. Was bedeutet die EU-KI-Verordnung konkret für die Arbeit von Betriebsräten?
Die EU-KI-Verordnung verlangt Transparenz, Dokumentation und Risikobewertung für bestimmte KI-Systeme. Betriebsräte müssen künftig prüfen, ob Systeme in Hochrisikokategorien fallen und ob Arbeitgeber ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Sie können Einsicht in technische Dokumentationen und Risikoanalysen fordern.
7. Wie können Betriebsräte die Einführung von KI im Betrieb kompetent begleiten?
- Frühzeitige Beteiligung vor der Einführung von KI
- Einholung von technischer und rechtlicher Expertise
- Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen zu KI (Transparenz, Datenschutz, Feedbackrechte)
- Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitnehmer.
8. Was ist der Unterschied zwischen KI-Kompetenz und IT-Kompetenz im Betriebsrat?
KI-Kompetenz umfasst:
- Verständnis algorithmischer Entscheidungsfindung
- Wissen um Trainingsdaten, Bias und Transparenzpflichten
- Kenntnisse über EU-KI-Verordnung und deren Umsetzung.
IT-Kompetenz betrifft allgemeiner technische Infrastruktur, Datenschutz und IT-Sicherheit.
9. Welche Rolle spielt die NIS-2-Richtlinie für Betriebsräte?
Die NIS-2-Richtlinie erweitert Anforderungen an IT-Sicherheit in kritischen und wichtigen Einrichtungen. Betriebsräte sollten sicherstellen, dass Sicherheitsmaßnahmen auch den Schutz der Beschäftigtendaten betreffen und mitbestimmen, wie IT-Sicherheitsstandards umgesetzt werden.
10. Wie kann ein Betriebsrat eigene KI-Kompetenz aufbauen?
- Teilnahme an Schulungen und Workshops speziell für Betriebsräte
- Nutzung von Informationsangeboten z. B. Gewerkschaften, Berufsverbände
- Zusammenarbeit mit Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG
- Austausch mit anderen Betriebsräten und Aufbau eines internen Kompetenznetzwerks.