Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit von Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG).
Sie als Betriebsratsvorsitzender oder Ihr/e Stellvertreter/in haben eine ganz besondere Verantwortung im Unternehmen. Nur wenn Sie sich das umfangreiche Grund und Spezialwissen in diesem Bereich angeeignet haben, können Sie Ihre Aufgabe voll erfüllen. In diesem Sinne ist die Erforderlichkeit für dieses Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gegeben. Der Arbeitgeber muss daher die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen.