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Der Gesetzesentwurf zu § 37 Abs. 4 BetrVG im Überblick

Neu Die Neuregelung der Betriebsratsvergütung

Der Betriebsrat führt sein Amt unentgeltlich als Ehrenamt - auch bei kompletter Freistellung. Gleichzeitig erfolgt eine Befreiung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Doch die Höhe dieser Vergütung ist oft problematisch – schließlich darf der Betriebsrat weder begünstigt noch benachteiligt werden. Und wie soll eine mögliche Gehaltserhöhung entsprechend berechnet werden?

Das Urteil des BGH vom 10.01.23 hat die Unsicherheiten noch verstärkt. Im Raum Stand der Vorwurf der Untreue aufgrund der Gewährung unverhältnismäßig hoher Entgelte an freigestellte Betriebsräte, die die Zahlungen an die betriebsverfassungsrechtlich zutreffenden Vergleichsgruppen erheblich überstiegen.

Auf den Punkt gebracht:
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Vergütung von Betriebsräten soll nun für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Erfahren Sie, was der Entwurf für Ihre Betriebsratsarbeit wirklich bedeutet und welche Handlungsempfehlungen sich für die tägliche Arbeit ergeben.


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Ehrenamt und Benachteiligungsverbot
  • Vorstellung der Entscheidung des BGH
  • Überblick über die angedachte Neuregelung des § 37 Abs. 4 BetrVG
  • Mögliche Folgen für die Betriebsratsarbeit: Abschluss einer Betriebsvereinbarung
  • „Falsche“ Vergütung: was tun?

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