KI-VO, NIS2 und Data Act in Kraft - wir ordnen die Bedeutung für BRs ein

3-Stunden Online-Schulung

Das müssen Sie als Betriebsrat jetzt wissen!

BR, BetrVG & Künstliche Intelligenz, KI-VO, Data Act und NIS2

EU-Digitalrecht prägt die betriebliche Praxis so stark wie nie zuvor – auch für Betriebsräte. Viele zentrale Vorschriften im Digitalbereich gelten inzwischen unmittelbar, nationale Spielräume sind gering. Das stellt Betriebsräte vor neue Herausforderungen: Welche Bedeutung hat etwa die KI-Verordnung (AI Act) konkret für die Einführung und Nutzung von KI-Systemen im Unternehmen? Und wie greifen ihre Vorgaben mit den deutschen Regelungen des BetrVG ineinander?

Neben der KI-Verordnung spielen weitere EU-Gesetze eine Rolle, etwa die NIS-2-Richtlinie zur IT-Sicherheit oder der ab September 2025 geltende Data Act. Auch hier stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen ergeben sich für Betriebsvereinbarungen und die Mitbestimmung?

Das Seminar vermittelt – mit Fokus auf die betriebsverfassungsrechtliche Perspektive – einen kompakten Überblick über die EU-Digitalgesetzgebung. NIS-2 und Data Act werden kurz eingeordnet, bevor der Schwerpunkt auf der KI-Verordnung und deren konkreten Folgen für Betriebsräte, Mitbestimmungsrechte und betriebliche Regelungen liegt.


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Die EU-Digitalstrategie: Gesamtüberblick über digitale EU-Gesetzgebung
  • NEU: „NIS-2-Richtlinie, deutsche Umsetzung und der Data Act: Inwieweit sind diese für BVs und den BR relevant?“
  • Die EU-KI-Verordnung im Überblick
  • Auswirkungen der KI-VO und des BetrVG auf die BR-Arbeit und Überblick über relevante Normen und Hintergründe speziell für die BR-Tätigkeit
  • Was ist beim Einsatz von KI durch den BR zu beachten?

Unverbindliche Reservierung

Mit Ihrer Reservierung helfen Sie uns die Kapazität der Veranstaltung besser zu planen.

Ja, ich möchte den Newsletter abonnieren und informiert bleiben!
Es gelten unsere AGB und Teilnahme­bedingungen. Sie haben diese gelesen und akzeptieren diese.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen. Sie haben diese zur Kenntnis genommen.