Achtung: KI-Schulungspflicht seit Februar 2025!

3-Stunden Online-Schulung

Das müssen Sie als Betriebsrat jetzt wissen und tun!

NeuBR, BetrVG & Künstliche Intelligenz, KI-VO und NIS2

Seit 01.08.2024 ist die EU-KI-Verordnung als weltweit erste Regelung in diesem Bereich in Kraft, deren erste Normen gelten bereits zum 02.02.2025, u.a. die Pflicht zur Herstellung sog. KI-Kompetenz und die Verbotsliste. Was bedeutet dies für den Betriebsrat, sowohl in seiner eigenen Arbeit und im BR-Büro als auch für Betriebsvereinbarungen und die Mitbestimmung? Daneben gibt es zahlreiche weitere EU-Gesetze aus dem Digitalbereiche, die möglicherweise Auswirkung auch auf den BR und dessen Tätigkeit haben können, wie ganz aktuell die anstehende Umsetzung der NIS-2-Richtline der EU (Network and Information Security-Richtlinie 2), deren Umsetzung tief in die internen Abläufe und Prozesse im Unternehmen eingreifen kann.

Insofern gibt es jeweils einiges zu beachten. Der deutsche Gesetzgeber fügte zudem im BetrVG schon vor Jahren spezielle Normen zugunsten des BR betreffend des Einsatzes von KI ein.

Auf den Punkt gebracht:
Das Seminar gibt mit klarem Blick auf die betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte eine Übersicht über die EU-Digitalgesetzgebung, die NIS-2-Richtlinie sowie im Schwerpunkt der KI VO und der Regelungen im BetrVG.


Die Schwerpunkte des Seminars

  • Die neue EU-KI Verordnung und die Bedeutung für den BR, BVs und die Mitbestimmung
    • Überblick und Relevanz für Betriebsräte
  • Überblick über weitere relevante EU-Digital- und Datengesetze (NIS2-Richtlinie, Cyber Resilience Act, etc.)
  • Wo und wie können sich die neuen Digital- und Datengesetze auf BVs auswirken?

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