KI-Kompetenz im Betriebsrat: Mit Wissen, Weitblick und Mitbestimmung in die Zukunft

Warum Künstliche Intelligenz (KI) zur neuen Schlüsselkompetenz für Betriebsräte wird und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten.

1. KI im Betriebsalltag: Einstieg mit Praxisbezug

Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in den Arbeitsalltag – ob in HR-Prozessen, bei der Schichtplanung, in der Produktionssteuerung oder durch automatisierte Kommunikationstools. Für Betriebsräte heißt das: Mitgestalten statt abwarten. KI bezeichnet Systeme, die auf Basis von Daten eigenständig Muster erkennen, Prognosen treffen und Entscheidungen vorbereiten oder sogar treffen. Dazu gehören unter anderem Machine Learning, Sprach- und Bilderkennung oder Chatbots. Im Unterschied zu klassischer IT ist KI lernfähig und oft schwer nachvollziehbar in ihrer Entscheidungslogik. Viele Betriebsräte berichten bereits von KI-Anwendungen in ihren Betrieben – sei es bei automatisierten Bewerberauswahlen, digitalen Schichtsystemen oder „intelligenten“ Auswertungstools im Controlling. Es lohnt sich, diese Erfahrungen im Gremium zu sammeln, zu analysieren und zu bewerten. KI kann Prozesse beschleunigen, monotone Aufgaben übernehmen und Mitarbeitende entlasten. Gleichzeitig entstehen neue Risiken: Intransparenz, Überwachung, Diskriminierung durch algorithmische Verzerrung. Betriebsräte sollten diese Entwicklungen aktiv begleiten und mitgestalten.

2. Einsatzbereiche von KI im Unternehmen: Chancen und Risiken

In der Personalabteilung trifft KI heute Entscheidungen über Bewerbungen, analysiert Krankenstandsdaten oder erstellt Leistungsprognosen. In der Fertigung regelt sie den Materialfluss, erkennt Fehlerbilder oder optimiert Wartungszyklen. In der internen Kommunikation arbeiten Chatbots und Sprachassistenten.

Risiken für Beschäftigte:

  • Diskriminierung durch fehlerhafte Algorithmen: Ungleiche Behandlung durch nicht transparente Entscheidungslogik.
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle ohne klare Regeln: Erhöhte Überwachung durch automatisierte Auswertungstools.
  • Unzureichender Datenschutz: Sensible Daten könnten unsachgemäß verarbeitet oder weitergegeben werden.
  • Veränderung oder Wegfall von Arbeitsplätzen: Automatisierung kann Stellen überflüssig machen.

Chancen aktiv nutzen:

  • Entlastung bei Routinetätigkeiten: Zeitgewinn durch Automatisierung einfacher Prozesse.
  • Neue Qualifikations- und Entwicklungsperspektiven: Förderung digitaler Kompetenzen im Betrieb.
  • Gestaltungsraum durch frühzeitige Mitbestimmung: Einflussnahme auf Systeme und Einsatzbereiche.

3. Mitbestimmungsrechte bei KI-Anwendungen: Die rechtliche Grundlage

Relevante Grundlagen:

  • §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen, z. B. bei KI-gestützten Auswertungen.
  • §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Beteiligung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, z. B. ergonomische KI-gesteuerte Arbeitsplatzsysteme.
  • §98 BetrVG: Mitbestimmung bei betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen infolge von KI-Einführungen.
  • §80 Abs. 3 BetrVG: Recht auf externe Sachverständige für die Beurteilung komplexer KI-Systeme.

Datenschutzrechtlich:

  • DSGVO/BDSG: Personenbezogene Daten dürfen nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden; Betroffene haben Auskunfts- und Löschrechte.

Weitere Regelwerke:

  • EU-KI-Verordnung (AI Act): Klassifiziert KI-Systeme nach Risiko und schreibt Dokumentation, Transparenz und Kontrollpflichten vor.
  • SGB IX: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei digitaler Barrierefreiheit.
  • BFSG: Anforderungen an barrierefreie IT-Systeme und KI-Anwendungen.

4. Betriebsvereinbarungen zu KI: Regeln gemeinsam gestalten

Eine gute Betriebsvereinbarung zu KI schafft klare Standards. Wichtige Inhalte:

  • Zweck und Einsatzbereiche der KI: Welche Aufgaben übernimmt das System?
  • Transparenz und Erklärbarkeit: Wie funktioniert die KI, wie nachvollziehbar sind Entscheidungen?
  • Datenschutz: Welche Daten werden verarbeitet, wer hat Zugriff?
  • Mitwirkungspflichten: Wann ist der Betriebsrat zu informieren oder zu beteiligen?
  • Qualifikation und Feedback: Wie werden Beschäftigte auf den Umgang mit KI vorbereitet?

Dos & Don’ts:
Klare Begriffsdefinitionen: Alle Parteien müssen wissen, worum es geht.
Regelungen zu Transparenz und Kontrolle: Missbrauch vermeiden.
Rechte der Betroffenen stärken: Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten schaffen.
Keine Echtzeitanalyse ohne Kontrolle: Risiko der verdeckten Überwachung.
Keine automatische Leistungskontrolle: Vertrauen und Arbeitsklima schützen.

5. KI-Tools im Betriebsratsbüro: Wie KI die Gremienarbeit unterstützen kann

KI kann auch die Arbeit des Betriebsrats erleichtern. Beispiele:

  • Texterstellung: Automatisierte Erstellung von Protokollen, Rundschreiben oder Stellungnahmen spart Zeit.
  • Dokumentenprüfung: Sprachmodelle helfen beim Lesen und Einordnen juristischer Texte.
  • Terminmanagement: KI kann Termine organisieren, Fristen überwachen und Ressourcen planen.
  • Wissensmanagement: Chatbots oder intelligente Suchfunktionen erleichtern den Zugriff auf Informationen.

Wichtig: Der Einsatz im Gremium sollte transparent, freiwillig und datenschutzkonform gestaltet sein.

6. Schulungspflicht ab Februar 2025: Vorbereitung ist Pflicht

Seit 2025 sind Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsräten Schulungen zu KI-Themen zu ermöglichen und zu finanzieren.

Schwerpunkte der Schulung:

  • Grundlagen der KI: Verständnis für Funktionsweise und Grenzen.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Mitbestimmung, Datenschutz, EU-KI-Verordnung.
  • Ethische und soziale Aspekte: Auswirkungen auf Menschen, Arbeitsplätze und Gerechtigkeit.

Empfehlung: Jetzt Qualifizierungsbedarfe klären und geeignete Anbieter auswählen. KI-Kompetenz für den Betriebsrat vom Forum für Betriebsräte ermächtigt Sie, Ihre Rechte zu kennen und eine KI-Betriebsvereinbarung aktiv mitzuentwickeln.

7. Fahrplan zur Umsetzung: KI-Kompetenz strukturiert aufbauen

  • Bestandsaufnahme: Wo ist KI im Unternehmen bereits im Einsatz oder geplant?
  • Sensibilisierung: Innerhalb des Gremiums und gegenüber Beschäftigten für das Thema KI werben.
  • Qualifizierung: Geeignete KI-Seminare und Workshops für Betriebsräte besuchen.
  • Mitbestimmung nutzen: Frühzeitig auf Beteiligung und Transparenz pochen.
  • Betriebsvereinbarung entwickeln: Mit Arbeitgeber Regelungen zur KI-Nutzung festlegen.
  • Netzwerke aufbauen: Kooperation mit anderen Gremien, Gewerkschaften, Fachleuten suchen.

Betriebsrat und KI: Jetzt Weichen für die Zukunft stellen

Künstliche Intelligenz ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern betrieblicher Alltag. Wer als Betriebsrat die Potenziale nutzen und Risiken begrenzen will, braucht fundierte KI-Kompetenz. Mit rechtlichem Wissen, technischer Sensibilität und aktiver Gestaltungskraft kann das Gremium seiner Verantwortung gerecht werden – im Interesse aller Beschäftigten.

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