Wissenswertes zur Einigungsstelle

Vereinfacht ausgedrückt: In der Einigungsstelle gilt Schlichten statt Richten. Die Einigungsstelle ist kein Gericht, sondern ein innerbetriebliches Organ der Betriebsverfassung, welches schlichtet, aber letztlich auch entscheidet. Sie soll Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat quasi im Wege der Mediation lösen. Das Ziel der Einigungsstelle findet sich bereits in ihrem Namen: Es soll eine Einigung herbeigeführt werden, die den Streit der Betriebsparteien auf Dauer befriedet.

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