Der neue § 129 BetrVG zur virtuellen Betriebsratssitzung
Autor des Beitrags: Johannes Lohre
Damit der Betriebsrat auch während der Corona-Krise handlungsfähig bleibt, sind zwingende gesetzliche Anpassungen notwendig. Hiermit hat sich der Gesetzgeber bereits auseinandergesetzt und den neuen § 129 BetrVG ins Leben gerufen. Hierdurch ist es den Betriebsräten erlaubt, dass Sie Sitzungen und Beschlussfassungen mittels Video- oder Telefonkonferenz durchführen dürfen!