Der neue § 129 BetrVG zur virtuellen Betriebsratssitzung

Autor des Beitrags: Johannes Lohre

Damit der Betriebsrat auch während der Corona-Krise handlungsfähig bleibt, sind zwingende gesetzliche Anpassungen notwendig. Hiermit hat sich der Gesetzgeber bereits auseinandergesetzt und den neuen § 129 BetrVG ins Leben gerufen. Hierdurch ist es den Betriebsräten erlaubt, dass Sie Sitzungen und Beschlussfassungen mittels Video- oder Telefonkonferenz durchführen dürfen!

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