Im kommenden Frühjahr finden die regulären Betriebsratswahlen statt.
Doch wer denkt, dass noch genügend Zeit ist, um eine rechtssichere Wahl durchzuführen, der irrt! Die Zeit läuft für Wahlwerbung, Einsetzung des Wahlvorstandes und den eigentlichen Wahlakt und erfahrungsgemäß ist Zeit der größte Stressfaktor und bietet damit Gelegenheit für Anfechtungsgründe einer Betriebsratswahl. Damit nicht genug, sieht das BetrVG und die Wahlordnung zum BetrVG unzählige Fristen vor, in denen Wahlausschreiben, Wählerliste, Vorschlagslisten, Stimmabgabe und Co. durchzuführen sind.
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Bilanzanalyse & Jahresabschluss für Betriebsräte
Betriebsräte müssen nicht nur arbeitsrechtlich sattelfest sein – auch wirtschaftliches Know-how ist entscheidend.
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Situation: Warum fundiertes Arbeitsrechtswissen für Betriebsräte entscheidend ist
Betriebsräte sind gesetzlich legitimierte Interessenvertreter der Beschäftigten. Um diese Aufgabe verantwortungsvoll und rechtssicher wahrzunehmen, benötigen sie ein umfassendes Verständnis arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Ob bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG), Fragen zur Arbeitszeitgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) oder der Mitbestimmung bei Entgeltgrundsätzen – ohne solide Kenntnisse bleiben wichtige Beteiligungsrechte ungenutzt oder werden fehlerhaft angewendet. Das gefährdet nicht nur die Interessen der Beschäftigten, sondern auch die rechtliche Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen. Daher empfehlen wir vom FFB Forum für Führungskräfte eine Fortbildung zum Arbeitsrecht für Betriebsräte, die folgende Aspekte berücksichtigt:
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Up-to-date im Betriebsverfassungsrecht
Rechtssichere und engagierte Betriebsratsarbeit lebt vom aktuellen Wissen. Gesetzesänderungen, neue Gerichtsurteile oder politische Entwicklungen müssen genauso berücksichtigt werden wie die klassischen Grundlagen: Wie fasst ein Betriebsrat wirksame Beschlüsse? Welche Fristen gelten bei Beschwerden? Wie kann eine Betriebsvereinbarung rechtssicher verhandelt werden? Dieser Beitrag bietet einen kompakten und fundierten Überblick für Einsteiger wie Erfahrene – praxisnah, verständlich und aktuell.
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Warum Künstliche Intelligenz (KI) zur neuen Schlüsselkompetenz für Betriebsräte wird und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten.
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Rechtssicher handeln, fundiert entscheiden: Das müssen Betriebsräte jetzt wissen!
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Jetzt vorbereiten: Damit Mitbestimmung eine starke Stimme behält
Im Frühjahr 2026 ist es wieder so weit: In tausenden Betrieben stehen die nächsten Betriebsratswahlen an. Für viele Gremien bedeutet das: Wahl organisieren, Verfahren prüfen, rechtliche Vorgaben umsetzen – und das möglichst fehlerfrei. Denn Formfehler, Fristversäumnisse oder unvollständige Wählerlisten können die Wirksamkeit der Wahl gefährden.
Unser Ziel: Ihnen frühzeitig eine praxisnahe Orientierung zu bieten – mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen, typischen Stolperfallen und bewährten Abläufe.
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Die Digitalisierung schreitet in rasantem Tempo voran, und mit ihr nimmt der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen stetig zu. Fast jede moderne Software wirbt mittlerweile mit intelligenten Automatisierungen, die Prozesse beschleunigen und effizienter gestalten sollen. Doch was bedeutet das für die Betriebsratsarbeit? Welche Mitbestimmungsrechte haben Betriebsräte bei der Implementierung von KI? Und welche Herausforderungen bringen die neuen EU-Digitalgesetze mit sich?
Seit dem 1. August 2024 ist die EU-KI-Verordnung in Kraft und bildet die weltweit erste umfassende gesetzliche Grundlage zur Regulierung von KI-Systemen. Diese Verordnung ist jedoch nicht das einzige Gesetz, das für Betriebsräte relevant ist. Die NIS2-Richtlinie, der Data Act sowie der Cyber Resilience Act spielen eine wesentliche Rolle, wenn es um den Schutz von Unternehmensdaten, IT-Sicherheit und die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten geht. Für Betriebsräte bedeutet dies, sich intensiv mit diesen neuen Vorschriften auseinanderzusetzen, um ihre Mitbestimmungsrechte aktiv wahrzunehmen und den Einsatz von KI-Technologien im Sinne der Belegschaft mitzugestalten.
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Die Betriebsratswahl 2026 steht bevor und bietet Betriebsräten sowie Wahlvorständen eine einzigartige Möglichkeit, durch effektive Wahlwerbung die Wahlbeteiligung erheblich zu erhöhen und motivierte Kandidaten zu gewinnen. Doch wie erreichen Sie Ihre Mitarbeitenden am besten? Wie steigern Sie das Interesse an der Wahl und gewinnen engagierte Kandidaten, um die Zukunft der Mitbestimmung im Unternehmen langfristig zu sichern?
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1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
Eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG liegt vor, wenn tiefgreifende Umstrukturierungen wie Standortverlagerungen, Stilllegungen oder Personalabbau erfolgen. Der Betriebsrat hat dabei das Recht auf frühzeitige Information und Mitbestimmung.
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