Freistellung von Betriebsratsmitgliedern bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, dass Mitglieder des Betriebsrats von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden, um ihre Aufgaben im Betriebsrat wahrzunehmen. Diese Regelung ist relevant für die Betriebsratsarbeit, da sie sicherstellt, dass Betriebsräte ihre Pflichten ohne Zeitdruck erfüllen können. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Betriebsräte aufgrund von umfangreichen Aufgaben und Sitzungen eine Freistellung benötigen.
Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert, insbesondere in § 38. Diese Vorschrift regelt, dass Betriebsratsmitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit von ihrer Arbeit freigestellt werden können, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Abzugrenzen ist dies von der normalen Arbeitszeit, da die Freistellung nicht als Arbeitszeit gilt, sondern als Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht.
Die Freistellung hat mehrere Auswirkungen:
Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern bietet mehrere Vorteile: