Beratender Ausschuss für behinderte Menschen
Der Beratende Ausschuss für behinderte Menschen ist ein wichtiges Gremium, das die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Betrieb vertritt.
Definition und rechtliche Grundlage
Der Beratende Ausschuss für behinderte Menschen ist ein Gremium, das gemäß § 95 SGB IX eingerichtet wird.. Der Ausschuss unterscheidet sich von anderen Gremien, da er speziell auf die Belange dieser Beschäftigtengruppe ausgerichtet ist.
Umsetzung im Betriebsalltag
- Schulungen für Betriebsräte zur Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen organisieren.
- Feedback von betroffenen Beschäftigten einholen, um konkrete Maßnahmen abzuleiten.
- Barrierefreie Informationsmaterialien bereitstellen, um die Kommunikation zu verbessern.