Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
Als Betriebsrat aktiv auf Strukturveränderungen reagieren
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Die Einigungsstelle ist eine offene Kriegserklärung an unseren Chef! Solche Befürchtungen hört man häufig. Doch einmal erlebt, sieht die Welt ganz anders aus. Wer das System Einigungsstelle verstanden hat, weiß dass kein gerichtliches Verfahren zielgerichteter, effektiver und sinnstiftender ablaufen kann als die Einigungsstelle. Im Gerichtsverfahren wacht Justitia über die Parteien. Der Richter entscheidet anhand der Rechtslage. Im Einigungsstellenverfahren leitet der Vorsitzende die Verhandlungen. Er kann sich Einzelgesprächen mit den Betriebsparteien widmen und kann sich die betrieblichen Besonderheiten genauestens anhören. Ja! Die Hemmschwelle mag erst einmal überschritten werden! Ist das einmal passiert, wird man die Lösungsorientierung des Einigungsstellenverfahren zu schätzen wissen.
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Mit Verhandlungsgeschick zielsicher zum Erfolg
Der Herausforderung des Amtes erfolgreich begegnen