Eine Wahl als Herausforderung!

BR-Wahl 2022 jetzt vorbereiten

Ohne Wahl keinen Betriebsrat – ohne Wahlvorstand keine Wahl: Eine Wahl ist mit vielen Formalien verbunden, der Wahlvorstand steht deshalb vor der besonderen Herausforderung, die Wahl ordnungsgemäß zu organisieren.

Der Wahlvorstand hat nach seiner Benennung durch den Betriebsrat die Wahl einzuleiten. Zunächst ist eine Wählerliste zu erstellen, d.h. eine Liste der wahlberechtigten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Anhand dieser Informationen ist das Wahlausschreiben zu beschließen. Mit diesem wird der Belegschaft mitgeteilt,

  • dass der Betriebsrat neu gewählt wird,
  • wann die Wahl stattfindet,
  • wie groß der neue Betriebsrat wird,
  • wieviele Sitze das Minderheitengeschlecht hat und
  • wie Vorschläge für Kandidaten eingereicht werden können

Manchmal steckt hier der „Teufel im Detail“. Denn bei der Größe des zu wählenden BR heißt es im § 9 BetrVG

„Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern, 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, 101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern, (…)“

Diese Zahl der „in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer“ muss der Wahlvorstand ermitteln:

  • Es reicht kein bloßes Abzählen an einem bestimmten Tag – der Wahlvorstand hat die Anzahl zu ermitteln!
  • Die aktuelle Zahl der Arbeitnehmer muss nicht identisch sein mit der Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer. Vielmehr kann es noch unbesetzte Stellen geben, die nach der Wahl besetzt werden oder nach Personalplanung des Unternehmens soll die Belegschaft wachsen.

Diese Prüfung muss der Wahlvorstand verantwortungsbewusst vornehmen.

Ebenso sind Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit verbindlich vorgeschrieben. In der Praxis bedeutet dies: Wenn der BR aus mindestens drei Mitgliedern besteht, muss das Geschlecht, das unter den Wahlberechtigten in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im neuen BR vertreten sein. Diese Mindestsitze sind vom Wahlvorstand zu ermitteln.

Ziel muss sein, eine Anfechtung der Wahl zu vermeiden. Checklisten können helfen, die Wahl erfolgreich durchzuführen. Das Recht auf Schulung für den Wahlvorstand sollten durchgesetzt werden. Die rechtlichen Vorgaben zur Betriebsratswahl sind für den Wahlvorstand von besonderer Bedeutung.

Deshalb sollte bereits jetzt mit der Vorbereitung begonnen werden – und wenn es zunächst nur die Suche nach Kandidaten für den Wahlvorstand ist.