Betriebsratswahlen 2026 – Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!

Im kommenden Frühjahr finden die regulären Betriebsratswahlen statt.

Doch wer denkt, dass noch genügend Zeit ist, um eine rechtssichere Wahl durchzuführen, der irrt! Die Zeit läuft für Wahlwerbung, Einsetzung des Wahlvorstandes und den eigentlichen Wahlakt und erfahrungsgemäß ist Zeit der größte Stressfaktor und bietet damit Gelegenheit für Anfechtungsgründe einer Betriebsratswahl. Damit nicht genug, sieht das BetrVG und die Wahlordnung zum BetrVG unzählige Fristen vor, in denen Wahlausschreiben, Wählerliste, Vorschlagslisten, Stimmabgabe und Co. durchzuführen sind.

Daher sollten sich der Betriebsrat und der Wahlvorstand lieber frühzeitig mit den Regularien aus dem BetrVG und der Wahlordnung zum BetrVG beschäftigen um eine hohe Wahlbeteiligung erzielen zu können und um Problemfälle rechtzeitig zu erkennen.

Das entscheidende Gremium bei der Wahl ist der Wahlvorstand. Ohne ihn gibt es keine Betriebsratswahl.

Der Wahlvorstand muss die Wahl unverzüglich einleiten, sie durchführen und das Wahlergebnis feststellen, so kurz und knapp steht es in § 18 Abs. 1 BetrVG. Das der Wahlvorstand aber über Monate hinweg die Wählerliste, Vorschlagslisten, den Wahltag und das Wahlergebnis zu bewältigen hat, kommt erst beim Blick in den weiteren Gesetzestext ans Licht.

Der Wahlvorstand wird entweder vom amtierenden Betriebsrat (§ 16 BetrVG) oder wenn es keinen Betriebsrat gibt nach § 17 BetrVG bestellt.

Mitglieder des Wahlvorstandes genießen einen Sonderkündigungsschutz. Hierzu gibt es aktuelle Rechtsprechung, die man sich vor Augen führen sollte.

Mit einer der Hauptaufgaben ist die Erstellung der Wählerliste. Hier muss durch die Globalisierung und verstärkten Konzernstrukturen aufgepasst werden, wie mit Führungskräften in Matrixstrukturen bzgl. Wahlberechtigung umzugehen ist (BAG, Beschluss vom 22.05.2025 – 7 ABR 28/24).

Wahlausschreiben, Wählerliste, Vorschlaglisten, Briefwahlunterlagen – dies sind nur einige elementare Begrifflichkeiten rund um die Betriebsratswahl.

Hinzu kommen praktische Fragen wie „Woher bekomme ich eine Wahlurne?“, „Wo ist der Wahlraum?“, „Was ist mit Personen in Mutterschutz/Elternzeit?“. All diese Fragen muss ein Wahlvorstand sauber beantworten und bewältigen können andernfalls drohen Wahlanfechtungen oder gar die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl.

Es ist zu hoffen, dass die Partizipation der Arbeitnehmer auf Betriebsebene bei den Wahlen gelebt wird und an Ort und Stelle Probleme des Betriebes in Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll bewältigt werden können.

Der Grundstein dafür ist eine saubere Arbeit des Wahlvorstandes, der die gewählten Betriebsratskandidaten über die Wahl benachrichtigt und das Wahlergebnis bekannt zu geben hat. Ferner lädt dieser zur konstituierenden Sitzung des gewählten Betriebsrates ein und übergibt die Wahlakten an den Betriebsrat zur Aufbewahrung.

Wir wünschen Ihnen bei der Wahl und für die Betriebsratsarbeit gutes Gelingen! Bei Fragen scheuen Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen!

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Im Seminar erfahren Sie, auf welche Formalien und Fristen bei der Betriebsratswahl unbedingt eingehalten werden müssen. Sie erkennen, wie Verfahren zügig durchgeführt und Wahlanfechtungen vermieden werden können! Ein Schwerpunkt liegt auf dem Wahlverfahren und den Aufgaben des Wahlvorstands. Um Verfahrensfehler zu vermeiden, ist es ratsam, dass mind. zwei Arbeitnehmer/-innen, die mit der Durchführung der Betriebsratswahl beauftragt sind, teilnehmen. Auch Aspekte zur digitalen Betriebsratswahl werden berücksichtigt, sofern diese im Betrieb zur Anwendung kommen können.

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