Betriebsratswahl 2026 rechtssicher planen und durchführen
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Die größten Änderungen zur Betriebsratswahl (BR-Wahl) 2026 im Vergleich zu 2022 liegen bislang hauptsächlich in geplanten, aber (Stand Oktober 2025) noch nicht verbindlich umgesetzten Aspekten der Digitalisierung sowie einigen Konkretisierungen von Abläufen und Formalitäten. Die bewährten Grundstrukturen wie regelmäßige Wahltermine, Wahlverfahren und die meisten gesetzlichen Rahmenbedingungen bleiben erhalten, dennoch gibt es relevante Entwicklungen bezüglich Online-Wahl und Digitalisierungsthemen.
CDU/CSU und SPD halten laut Koalitionsvertrag an der grundlegenden Digitalisierung der Mitbestimmung, inklusive Online-Wahlen, fest. Sie wollen Online-Betriebsratssitzungen und -versammlungen fördern und längerfristig auch Online-Wahlmöglichkeiten gesetzlich ermöglichen. Ein verbindliches Gesetz oder Pilotversuche sind Stand Oktober 2025 aber nicht verabschiedet.
Aktuelle Hinweise zu neuen Urteilen, Details zur Online-Wahl oder sich abzeichnenden Gesetzesänderungen werden direkt vor dem Wahltermin zu beachten sein, weswegen die letzten Monate vor der Wahl besonders beobachtet werden sollten.
Nein. Aktuell (Stand Oktober 2025) gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Online-Betriebsratswahl. Die Diskussion dazu läuft, ein Gesetz wurde aber noch nicht verabschiedet.
Die Wahlperiode ist vom 1. März bis 31. Mai 2026 festgelegt.
Nein. Die bestehenden Wahlverfahren (normales oder vereinfachtes Verfahren) sowie die Fristen bleiben gleich wie bei der letzten Wahl 2022.
Besonderes Augenmerk liegt auf der korrekten Wählerliste, dem Datenschutz und der aktuellen Rechtsprechung.
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