Betriebsänderung, Interessenausgleich & Sozialplan – Wichtige Fragen und Antworten

1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?

Eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG liegt vor, wenn tiefgreifende Umstrukturierungen wie Standortverlagerungen, Stilllegungen oder Personalabbau erfolgen. Der Betriebsrat hat dabei das Recht auf frühzeitige Information und Mitbestimmung.

2. Welche Rechte hat der Betriebsrat bei einer Betriebsänderung?

Der Betriebsrat hat das Recht, mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich zu verhandeln und einen Sozialplan durchzusetzen. Zudem hat er ein umfassendes Informations- und Beratungsrecht, um sicherzustellen, dass die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden.

4. Wie kann der Betriebsrat einen Sozialplan erfolgreich verhandeln?

  • Frühzeitige Einbindung und klare Forderungen definieren.
  • Juristische Beratung durch Sachverständige oder Rechtsanwälte einholen.
  • Kompromissbereitschaft, aber auch klare Verhandlungsstrategien entwickeln.
  • Falls notwendig: Einigungsstelle anrufen.

6. Welche Rolle spielt der Wirtschaftsausschuss bei Betriebsänderungen?

Der Wirtschaftsausschuss hat das Recht, den Arbeitgeber zur wirtschaftlichen Lage und geplanten Änderungen zu befragen. Diese Informationen sind entscheidend, um fundierte Verhandlungen zu führen.

8. Welche Strategien helfen bei schwierigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber?

  • Faktenbasierte Argumentation: Nutzen Sie aktuelle Wirtschaftsdaten und rechtliche Grundlagen zur Untermauerung Ihrer Forderungen.
  • Verhandlungstechniken einsetzen: Bleiben Sie ruhig, formulieren Sie klare Ziele und setzen Sie auf sachliche Argumentation.
  • Externe Experten hinzuziehen: Bei besonders komplexen Fällen kann es hilfreich sein, Fachanwälte oder Wirtschaftssachverständige in die Verhandlungen einzubeziehen.
  • Einigungsstelle als letzte Option: Falls eine Einigung nicht möglich ist, sollte der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen, um eine verbindliche Regelung zu erzwingen.

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