Was sind die Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Ein Betriebsrat muss sich täglich vielen Aufgaben und neuen Herausforderungen stellen. Was muss er hierbei alles beachten, welche Aufgaben sollte er priorisieren und was sind die Rechte um bestimmte Maßnahmen durchzusetzen?

Rechte des Betriebsrats

Als Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dient das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat über alle Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise berühren, rechtzeitig und umfassend zu informieren. Dem Betriebsrat werden Rechte eingeräumt, aufgrund derer er an betrieblichen Entscheidungen zu beteiligen ist. Dies umfasst die sozialen, die personellen und die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Unternehmens. Abhängig davon, welcher dieser Bereiche betroffen ist, stehen dem Betriebsrat Mitwirkungs-, Mitbestimmungs-, Beratungs- oder Informationsrechte zu. Wenn es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu keiner Einigung kommt oder der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats missachtet oder verletzt, kann dieser auch „Rechtswege“ beschreiten.

Aufgaben des Betriebsrats

Die grundlegende Aufgabe des Betriebsrats ist das Wachen über die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Arbeitnehmer-Schutzvorschriften. Er kann und muss die Verschlechterung der Situation der Beschäftigten abwehren. Weiterhin hat er Maßnahmen, die der Belegschaft des Betriebes dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen und die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, sowie die Eingliederung von Schwerbehinderten zu fördern. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte u.a. in Bezug auf die Ein- und Umgruppierung, Lohn- und Gehalt, Zahlung von Zulagen, Vergütung von Überstunden sowie die Regelung der Arbeitszeit und die Urlaubsplanung.