Mitbestimmungsrechte und Pflichten des Betriebsrats
Dem Betriebsrat obliegt die Überwachung sämtlicher geltender Normen, die zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen. Beim Einsatz von EDV-Anlagen zur Verwaltung und Auswertung digital verarbeiteter Arbeitnehmerdaten in immer größerem Umfang, steht der Schutz des Persönlichkeitsrechts abhängig beschäftigter Menschen auf dem Spiel.
Durch die Novellierung des Datenschutzrechts in 2009 haben sich umfangreiche Änderungen im Datenschutz ergeben, die für den Betriebsrat von großer Bedeutung sind. Informieren Sie sich darüber frühzeitig!
- Grundlagen zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Rechtmäßiger Umgang mit Arbeitnehmerdaten
- Überwachung im Bereich Telekommunikaton und Internet
- Vorbereitung und Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung
- Kontrollrechte des Betriebsrats
- Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen
"Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle"
22.11.2010 - 24.11.2010 in Wiesbaden
17.01.2011 - 19.01.2011 in Wiesbaden
17.01.2011 - 19.01.2011 in Wiesbaden
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65185 Wiesbaden
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